Hausordnung

Hausordnung 

Rock im Garten

Parken

Es finden sich direkt neben dem Festivalgelände eine ausreichende Anzahl kostenfreier Parkplätze. Die Anweisungen des Parkwächters sind Folge zu leisten. Generell gilt: Parken ist frei, aber auf eigene Gefahr!


Einlass

Der Einlass beginnt um 12:30 Uhr am Veranstaltungstag. Veranstaltungsbeginn ist um ca. 13:00 Uhr.


Mitgebrachte Getränke

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und vor allem von Glasbehältnissen ist aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und im Fall von alkoholischen Getränken besonders aufgrund des Jugendschutzes streng untersagt. Wir behalten uns vor, Taschenkontrollen durchzuführen. Auf dem Festivalgelände werdet Ihr zu Genüge mit Speis und Trank versorgt. Und die Getränke werden Ihnen kühl, schnell und zu einem möglichst günstigen Preis angeboten.


Foto-/Filmaufnahmen

Jeder Besucher kann natürlich für den privaten Gebrauch Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen des Datenschutzes machen. Wir werden vor Ort professionelle Foto- und Video-Künstler haben und bitten, diese bei Ihrer Arbeit nicht zu behindern. Das von uns gesammelte Material kann und darf von uns, den Bands oder Partnern ohne weitere Zustimmung online und offline zu Werbezwecken verwendet werden. Mit Betreten des Geländes stimmt ihr dieser Tatsache zu.


Waffen

Jegliche Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sind verboten, dazu gehören auch erlaubnisfreie Schusswaffen wie, Soft-Air, Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen. Messer jeglicher Art und verbotene Gegenstände (laut WaffG) wie Schlagringe, Wurfsterne, Stahlruten etc., Reizstoffsprühgeräte, Taser, Elektroschocker etc. dürfen ebenfalls nicht in den Genuss unseres Festivals kommen.


Mindestalter

Eigenständigen Zutritt zur Veranstaltung haben Personen ab 16 Jahren. Selbstverständlich dürfen Minderjährige in Begleitung erwachsener Erziehungsberechtigter ebenfalls unser Festival besuchen. Der Eintritt bis einschließlich 15 Jahren ist frei. Besucher über 18 Jahren werden außerdem mit einem Stempel bedacht, um sicherzustellen, dass an den Verkaufsstellen von zB Alkohol im Rahmen des Jugendschutzgesetzes rechtmäßig gehandelt werden kann (kein Ausschank von alkoholischen Getränken). Das Jugendschutzgesetz liegt in gedruckter Form auf dem Gelände aus.


Hunde/Haustiere

Haustiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Wir sind uns außerdem auch nicht sicher, ob den „Kleinen“ diese laute Musik und das Gedränge gefallen würden. Lasst sie auch lieber in geeigneter Obhut zuhause.


Konsum von z.B. Marihuana und Betäubungsmitteln allgemein

Auch wenn der Konsum von Gras/Marihuana mittlerweile erlaubt ist, ist im Rahmen unserer Ausrichtung als familien-freundliches Rock-Festival der Konsum auf dem Festivalgelände zum Schutz der anwesenden Kinder und Jugendlichen untersagt! Außerhalb des Geländes ist dies kein Problem, ihr könnt jederzeit mit den Einlassbändchen das Gelände verlassen und wieder betreten. Der Konsum von nach dem Gesetz illegalen Drogen auf oder in der Nähe des Geländes wird mit sofortigem Verweis geahndet. Hier haben wir eine Null-Toleranz-Grenze und es gibt im Falle eines Verweises keinen Anspruch auf Rückerstattung o.Ä.!



Bitte dringend beachten!

Wir weisen hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier bei unserem Festivalgelände um ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Gelände handelt! Wir haben zwar alle Stolpergefahren bekanntlich gemacht, aber man sollte sich im Klaren sein, dass man hier keinen Parkettboden vorfindet, sondern einen „natürlichen Bodenbelag“ aus Wiese, Erde und Asphalt. Trotzdem haben wir alles weitestgehend barrierefrei konzipiert inkl. barrierefreier Toiletten!


Zusätzlich!

Das Verbreiten von extremistischen und besonders rechtsradikalen Parolen, Flyern etc. sowie das Tragen solcher Symbole am Körper oder auf der Kleidung wird unmittelbar zur Anzeige gebracht und hat einen sofortigen Ausschluss vom gesamten Festivalgelände zur Folge. Auch zum sofortigen Ausschluss führt aggressives und anzügliches Verhalten, Randale oder Vandalismus. Ebenfalls behalten wir uns vor, zu stark alkoholisierte Personen des Festivalgeländes zu verweisen. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt in all diesen Fällen nicht.


Unser Sicherheitsdienst führt entsprechende Kontrollen durch und den Ansagen der eingesetzten Helfer und Veranstalter ist jederzeit Folge zu leisten! Ein Nichtbeachten wird angesprochen und bei weiterer Zuwiderhandlung mit direktem Verweis vom Festivalgelände geahndet (ohne jegliche Rückerstattung)! Dazu sind abgelegte Kleidungsstücke, Wertgegenstände etc. nicht durch den Veranstalter versichert! 


Camping

Zum Thema Camping gibt es eine weitere explizite Hausordnung!

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